Mitgliederversammlung 2019

Am 17.Mai 2019  um 19.30 Uhr findet im Hotel Kurfürst die diesjährige Mitgliederversammlung des TuS-Kaisersesch statt.

Tagesordnung:

1.  Eröffnung

2.  Festlegung der Zahl der Stimmberechtigten

3.  Entgegennahme und Genehmigung der Jahresberichte

4.  Entgegennahme des Kassenberichtes 2018

5.  Bericht der Kassenprüfer

6.  Genehmigung des Kassenberichtes 2018

7.  Beschluss über die Änderungen der Satzung

8.  Entlastung des Vorstandes

9.  Beratung und Beschlussfassung über den Haushalt 2019

10. Wahl der anstehenden Vorstandsmitglieder

11. Wahl der Kassenprüfer

12. Wahl der Mitglieder der Schiedsstelle

13. Durchführung der Ehrungen

14. Verschiedenes

Anträge, über die gemäß § 9 der Satzung die Mitgliederversammlung beschließen soll, müssen mindestens 1 Woche vorher schriftlich beim Vorsitzenden eingereicht werden.

Die Änderung der Satzung betrifft die § 12 und § 14.

Der durch den Vorstand benannte Datenschutzbeauftragte soll ständiges Mitglied im Vereinsausschuss werden. Die Einschränkung der Wiederwahl der Kassenprüfer nach einem Jahr wird aufgehoben. Dazu ist die Satzung des TuS-Kaisersesch anzupassen.

Alt:

 § 12

Der Vereinsausschuss

  1. Dem Vereinsausschuss gehören neben den Mitgliedern des Vorstands die Abteilungsleiter des Vereins, sowie je zwei weitere Mitglieder der Abteilungen  an. Die Abteilungen haben dem Vorstand den Abteilungsleiter und die beiden Vereinsausschussmitglieder mitzuteilen.

Neu:

§ 12

Der Vereinsausschuss

  1. Dem Vereinsausschuss gehören neben den Mitgliedern des Vorstands, dem Datenschutzbeauftragten, die Abteilungsleiter des Vereins, sowie je zwei weitere Mitglieder der Abteilungen  an. Die Abteilungen haben dem Vorstand den Abteilungsleiter und die beiden Vereinsausschussmitglieder mitzuteilen.

Alt:

§ 14

Kassenprüfer

Der Verein hat zwei Kassenprüfer und einen Stellvertreter. Sie werden auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Wiederwahl ist nur nach einer weiteren Wahlperiode möglich.

Sie erstatten der Mitgliederversammlung das Ergebnis der Prüfung.

Neu:

§ 14

Kassenprüfer

Der Verein hat zwei Kassenprüfer und einen Stellvertreter. Sie werden auf die Dauer von zwei Jahren gewählt.

Sie erstatten der Mitgliederversammlung das Ergebnis der Prüfung.

Alle Mitglieder sind dazu herzlich eingeladen.

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