Ergänzung zur 29.CoBeLVO Stand 03.12.2021

Liebe Sportler*innen,

Heute wurden wir durch die Landesregierung über eine Ergänzung zur 29.CoBeLVO informiert. Es handelt sich um die Voraussetzung für Sport in Innenräumen. Die in RLP geltende 2G plus Regel wurde ergänzt mit der Vorgabe: Vollständig geimpft oder genesen und booster Impfung. Für diesen Personenkreis ist dann kein Test notwendig.

Weitere Erläuterungen können Sie unter folgendem Link nachlesen. https://corona.rlp.de/de/startseite/

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